Bauspardarlehen - Gebühren können mit unserer Hilfe zurückgefordert werden

Bausparkassen haben bei der Auszahlung von Bauspardarlehen unberechtigt Gebühren erhoben. Bausparvertrag-Gebühren können nach der aktuellen Rechtsprechung also zurückgefordert werden. Wir verraten Ihnen, was die neueste Rechtsprechung besagt und wie Sie die Gebühren zurückfordern können. Viele haben im Zuge eines Immobilienkaufs tausende Euro bezahlt und diese kann man sich nun zurückholen.

Wer seinen Immobilienkauf finanziert hat und dies durch einen Bausparvertrag realisierte, der sollte diesen Artikel genau lesen. Es ist dazu ein richtungsweisendes Urteil gefallen.

BGH-Urteil – Bausparer können gezahlte Gebühren zurückfordern

Der Bundesgerichtshof hat den Konsumenten Recht gegeben. Schon länger gilt: Banken dürfen für Konsumentenkredite, zum Beispiel bei der Finanzierung einer Immobilie, keine Bearbeitungsgebühren erheben. Dies gilt nun auch für die Auszahlung von Darlehen aus Bausparverträgen, um die Nutzer dieser nicht zu benachteiligen. (Urteil des Bundesgerichtshof – Aktenzeichen Az.: XI ZR 552/15) Bei der nun anstehenden Rückforderung müssen Sie schnell sein und im Vorfeld die Verjährungsfristen genau prüfen.

Die Bausparkassen haben bis zu zwei Prozent der Bausparsumme kassiert. Da es sich dabei um interne Kosten für den Verwaltungsaufwand handelt, dürfen diese nicht an den Verbraucher weitergeben werden.

Beachten Sie die Verjährungsfristen

Wer für die Auszahlung seines Darlehens eine Bearbeitungsgebühr gezahlt hat, muss die Verjährungsfristen kennen. Welche Frist gilt dabei für Sie?

 

Wir prüfen es für Sie. Anruf genügt.



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